Alkoholverbot
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Rauch-und Alkoholverbot an Schulen. Das Jugendschutzgesetz muss von Erziehungsberechtigten und pädagogischen Lehrkräften stets überprüft und im Missbrauch geahndet werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur für Schüler ab dem 16. Lebensjahr und mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zu klären. Alkohol und tabakkonsum schädigt den Körper und die Suchtgefahr steigt. Auf Klassenfahrten haben die Lehrkräfte besonders darauf zu achten, das die Schüler sich an die Regelungen halten. Desweiteren besteht bei Konsum der Suchtmittel die Gefahr, das in der Umgebung der Schulen und der Spielplätze Verunreinigungen und Scherben auftreten, und kleinere Kinder verletzen könnten. Die Debatte im Bundestag über ein generelles Alkoholverbot bei Jugendlichen ungter 18 Jahren einzuführen, stiess auf geteilte Meinungen. Die Bundespolitiker empfehlen eher, die bestehenden Regelungen und Gesetze einzuhalten und strenger zu ahnden bei Missachtung. Die Gesetzesregelungen stehen auch für Lehrkräfte. Auch diese dürfen nicht auf dem Schulgelände Rauchen oder Alkohol konsumieren. Für die Nichtraucher ist das eine art "Schutzgesetz".
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